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abgeleitetes Freizügigkeitsrecht

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 10.07 vom 23.10.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG 1990, EMRK, FreizügG/EU, GG, LVwVfG BaWü, VwVfG, VwGO, EG, RL 90/364/EWG
Schlagworte:Aufenthaltsverbot, Ausnahmefall, Ausweisung, Ausweisungsschutz, Ausweisungsermessen, Ausweisungswirkungen, Befristung, Einreiseverbot, Ermessen, Ermessensausfall, Freizügigkeit, abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, Regelfall, Rücknahme, Rücknahmeanspruch, Rücknahmeermessen, Sperrwirkung, Übermaßverbot, Unionsbürger, Unionsbürgerschaft, Verhältnismäßigkeit, Verlustfeststellung
Stichwort:abgeleitetes Freizügigkeitsrecht
Leitsatz:Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (Fortentwicklung der Rspr).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 10.07




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