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abgekürztes Urteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 437/08 vom 06.08.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Urteilsgründe, Fehlen, abgekürztes Urteil, Ergänzung, Zulässigkeit
Stichwort:abgekürztes Urteil
Leitsatz:Ist die Urteilsurkunde nach außen bekannt gemacht worden, so ist eine nachträgliche Anfertigung der Urteilsgründe unzulässig, wenn nicht ein Fall des § 77 b Abs. 2 OWiG vorliegt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 437/08



OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 446/08 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Urteilsgründe, Fehlen, abgekürztes Urteil, Ergänzung, Zulässigkeit
Stichwort:abgekürztes Urteil
Leitsatz:Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 75 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 446/08

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 680/07 vom 16.10.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Fehlen von Urteilsgründen, abgekürztes Urteil, Prüfung anhand des Akteninhalts
Stichwort:abgekürztes Urteil
Leitsatz:Der Umstand, dass unzulässigerweise Urteilsgründe fehlen, führt für sich allein noch nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 680/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10850/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Stichwort:abgekürztes Urteil
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10850/05.OVG


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