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Abgabestreit

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 418/04 vom 14.10.2004

Rechtsgebiete:FGG, HGB, UmwG
Schlagworte:Handelsregister, Zuständigkeit, Abgabestreit, Verschmelzung, Umwandlung, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung
Stichwort:Abgabestreit
Leitsatz:Wird mit der Verschmelzung mit Kapitalerhöhung für die aufnehmende GmbH zugleich deren Sitzverlegung angemeldet, so ist das Registergericht des bisherigen Sitzes zunächst zur Erledigung des Antrages bezüglich der nach § 53 UmwG vorab einzutragenden Kapitalerhöhung verpflichtet, bevor es die Sache zur Eintragung der Verschmelzung und Sitzverlegung sowie etwaiger sonstiger Satzungsänderungen an das Gericht des neuen Sitzes abgeben kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 418/04




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