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Abgabenlast

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1824/05 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:HBauO
Stichwort:Abgabenlast
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 1824/05



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 A 1559/07 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:GG, IHKG
Schlagworte:allgemeinpolitisches Mandat, Aufgabenzuweisung, IHK, Zwangsmitgliedschaft
Stichwort:Abgabenlast
Leitsatz:1. Die freiheitssichernde Funktion der Kompetenzabgrenzung für öffentlich-rechtliche Zwangsverbände erfordert eine Präzisierung der allgemeinen Aufgabenzuweisung an Industrie- und Handelskammern für solche Bereiche, in denen Belange der gewerblichen Wirtschaft nur am Rande berührt sind (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 29/99 - BVerwGE 112 S. 69 ff.).

2. Bei nicht zum Kernbereich der Wirtschaftspolitik gehörenden öffentlichen Angelegenheiten wird der zulässige Umfang und das zulässige Gewicht der Betätigung von Industrie- und Handelskammern umso stärker begrenzt und haben sie sich mit Aktivitäten und Stellungnahmen umso mehr zurückzuhalten, je "ressortferner" der fragliche Politikbereich ist und je geringer und mittelbarer gewerbliche Belange am Rande berührt werden.

3. In den für sie "fremden" Bereichen sind die Industrie- und Handelskammern regelmäßig nur befugt, Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft geltend zu machen, nicht aber, konkrete und ins Einzelne gehende Lösungsvorschläge zu unterbreiten oder Forderungen zu stellen, die eine Abwägung auch mit anderen als wirtschaftlichen Belangen erfordern.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1559/07

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 D 2/06 vom 19.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, BNotO, BRRG
Schlagworte:Senat, Urteil, Notar, Notarversorgung, Ländernotarkasse, Normenkontrolle, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Verwaltungsrechtsweg, Versicherungsprinzip
Stichwort:Abgabenlast
Leitsatz:1. Im Normenkontrollverfahren bedarf es keiner Vorabentscheidung über den Rechtsweg. Fehlt die "Gerichtsbarkeit" des Oberverwaltungsgerichts i. S. v. § 47 Abs. 1 VwGO, weil sich aus der Anwendung der Angegriffenen Rechtsvorschrift keine Streitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, ist ein Normenkontrollantrag als unzulässig abzulehnen.

2. Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche von Notaren in den neuen Ländern ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

3. "Bekanntmachung" i. S. v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist der Abschluss jenes Rechtssetzungsverfahrens, durch den der Normgeber der konkret angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat (wie BVerwG, Urt. v. 21.4.2004, BVerwGE 120, 82).

4. Zur Antragsfrist bei der Bekanntmachung einer Neuregelung (Abgrenzung zu SächsOVG, Nk-Urt. v. 20.8.2008 - 5 D 24/06 -, Juris).

5. Die Bemessung der Notarversorgung in den neuen Ländern nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit (§ 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO) statt nach der Höhe der geleisteten Abgaben ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

6. Der Ländernotarkasse ist es nicht verwehrt, die Versorgung der Notare in den neuen Ländern an der Besoldungsstufe A 13 (statt R 1) auszurichten.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 D 2/06

BFH – Beschluss, VII B 140/08 vom 22.12.2008

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Abgabenlast
Volltext: BFH - Beschluss, VII B 140/08


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