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Abgabenfreiheit

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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2223/01 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:HGruwAG, GG
Schlagworte:Grundwasserabgabe, Abgabenfreiheit, Sanierung, Wasserbehörde, Auslegung, Wortlaut, Gesetzgeber, Lenkungszweck, Gleichbehandlung
Stichwort:Abgabenfreiheit
Leitsatz:Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) HGruwAG befreit bei Grundwasserentnahmen, die von der zuständigen Wasserbehörde nach § 16 oder § 77 Abs. 2 HWG angeordnet oder genehmigt wurden oder denen diese zugestimmt hat (Sanierungen), ohne zusätzliche Voraussetzungen von der Grundwasserabgabenpflicht. Derartige Zusatzvoraussetzungen lassen sich auch nicht im Wege der Auslegung begründen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2223/01




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