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Abgabebeschluss

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 535/05 vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Schlagworte:Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung, Verweisung, Abgabe, Abgabebeschluss, Wohnungseigentümer
Stichwort:Abgabebeschluss
Leitsatz:1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist. Die Beteiligten müssen lediglich formlos über den Kompetenzkonflikt informiert worden sein.

2. Die Abgabe eines Beitreibungsverfahrens gegen bei Rechtshängigkeit bereits ausgeschiedene Wohnungseigentümer vom Prozessgericht an das Gericht für Wohnungseigentumssachen nach Änderung der BGH- Rechtsprechung zur Zuständigkeit ist trotz Verletzung des Grundsatzes der perpetuatio fori bindend.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 535/05




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