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Abgabe eidesstattlicher Versicherung in Verhandlung der einstw.Verfügung-Beweisgebühr

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 38/01 vom 09.02.2001

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Abgabe eidesstattlicher Versicherung in Verhandlung der einstw.Verfügung-Beweisgebühr
Stichwort:Abgabe eidesstattlicher Versicherung in Verhandlung der einstw.Verfügung-Beweisgebühr
Leitsatz:Gibt im Einstweiligen Verfügungsverfahren eine Partei zu Protokoll eine eidesstattliche Versicherung ab, so erfällt dadurch nur dann eine Beweisgebühr, wenn das Gericht zuvor wenigstens eine stillschweigende Beweisanordnung getroffen hat.( Anschluss an OLG Hamburg JurBüro 1986,565 und OLG Düsseldorf JurBüro 1981,225 gegen OLG München JurBüro 1992,325 m.w.N.).
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 38/01




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