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Abgabe des Führerscheins

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 994/07 vom 09.09.2008

Rechtsgebiete:EWGRL 91/439, StVG, LVwVfG, FeV
Schlagworte:ausländische Fahrerlaubnis, EU-Ausland, Ablehnung der Anerkennung, Entziehung der Fahrerlaubnis, feststellender Verwaltungsakt, Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, Ordentlicher Wohnsitz, Umdeutung, Anhörung, Abgabe des Führerscheins
Stichwort:Abgabe des Führerscheins
Leitsatz:Steht auf der Grundlage von Angaben im Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen fest, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte, so kann eine ursprünglich erlassene Entziehungsverfügung in einen feststellenden Verwaltungsakt umgedeutet werden, dass diese Fahrerlaubnis den Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet berechtigt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 994/07




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