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Abführung durch Ehrenbeamten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 19.97 vom 23.04.1998

Rechtsgebiete:SBG
Schlagworte:Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten
Stichwort:Abführung durch Ehrenbeamten
Leitsatz:Leitsätze:

§ 84 des Saarländischen Beamtengesetzes, wonach ein Beamter eine von dritter Seite erhaltene Vergütung für eine seinem Hauptamt zuzurechnende Tätigkeit an den Dienstherrn abzuführen hat, gilt auch für Ehrenbeamte und konkretisiert das allgemeine Verbot, Belohnungen für eine zum Hauptamt gehörende Tätigkeit anzunehmen.

Die abzuführende Vergütung umfaßt alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten unmittelbar oder mittelbar für die fragliche hauptamtliche Tätigkeit gewährt werden.

Urteil des 2. Senats vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97

I. VG Saarlouis vom 09.12.1994 - Az.: VG 11 K 255/92 -
II. OVG Saarlouis vom 28.11.1996 - Az.: OVG 1 R 2/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 19.97




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