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Abführung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 27/08 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:TV ATZ, KAT
Schlagworte:Zahlungsanspruch, Tarifvertrag, Änderung, Altersteilzeit, Mindestnettobetrag, Einbehalt, Abführung, Umlagebeitrag, Zusatzversorgung
Stichwort:Abführung
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 27/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 2/07 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:AbgG, GG, NAbgG, NV, VwGO
Schlagworte:Abführung, Abgeordneter, Abgeordneter, Unabhängigkeit, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Bestimmtheitsgrundsatz, Bruttoarbeitseinkommen, Bruttoarbeitsentgelt, Landtagsabgeordneter, Leistungsbescheid, Unabhängigkeit, Vergütung, Verwaltungsaktbefugnis, Zuwendung, Zuwendung, verbotene
Stichwort:Abführung
Leitsatz:1. Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG ist es allgemein verboten, einem Abgeordneten wegen seines Mandats, d. h. wegen seiner Eigenschaft als Abgeordneter, einen Vorteil zu gewähren, für den er keine wertentsprechende, nicht mit seinem Mandat zusammenhängende Gegenleistung erbringt. Auf die weitergehenden Motive des Leistenden kommt es nicht an. Die nach Satz 2 verbotene "Gehaltsfortzahlung" ohne Arbeitsleistung stellt nur ein Regelbeispiel für das allgemeine Verbot des § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG dar.

2. § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG ist verfassungsgemäß. Die Bestimmung greift insbesondere nicht unzulässig in die Unabhängigkeit des Abgeordneten ein, sondern schützt sie vielmehr.

3. Bei einer nach § 27 Abs. 3 Satz 2 NAbgG unzulässigen "Gehaltsfortzahlung" ist nur der Nettobetrag abzuführen, d.h. darauf enrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen. Dies gebietet bei der gegenwärtigen Gesetzeslage im Wege der verfassungskonformern Auslegung jedenfalls der Bestimmtheitsgrundsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 2/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 1/07 vom 13.03.2008

Rechtsgebiete:AbgG, GG, NAbgG, NV, VwGO
Schlagworte:Abführung, Abgeordneter, Abgeordneter, Unabhängigkeit, Bestimmtheitsgebot, Bestimmtheitsgrundsatz, Bruttoarbeitseinkommen, Bruttoarbeitsentgelt, Landtagsabgeordneter, Leistungsbescheid, Unabhängigkeit, Vergütung, Verwaltungsaktbefugnis, Zuwendung, Zuwendung, verbotene
Stichwort:Abführung
Leitsatz:1. Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG ist es allgemein verboten, einem Abgeordneten wegen seines Mandats, d.h. wegen seiner Eigenschaft als Abgeordneter, einen Vorteil zu gewähren, für den er keine wertentsprechende, nicht mit seinem Mandat zusammenhängende Gegenleistung erbringt. Auf die weitergehenden Motive des Leistenden kommt es nicht an. Die nach Satz 2 verbotene "Gehaltsfortzahlung" ohne Arbeitsleistung stellt nur ein Regelbeispiel für das allgemeine Verbot des § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG dar.

2. § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG ist verfassungsgemäß. Die Bestimmung greift insbesondere nicht unzulässig in die Unabhängigkeit des Abgeordneten ein, sondern schützt sie vielmehr.

3. Bei einer nach § 27 Abs. 3 Satz 2 NAbgG unzulässigen "Gehaltsfortzahlung" ist nur der Nettobetrag abzuführen, d.h. darauf entrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen. Dies gebietet bei der gegenwärtigen Gesetzeslage im Wege der verfassungskonformen Auslegung jedenfalls der Bestimmtheitsgrundsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 1/07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 190.05 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:EntschG
Schlagworte:Abführung, Abführungsbetrag, Einheitswert, zuletzt festgestellter Einheitswert, Entschädigung
Stichwort:Abführung
Leitsatz:Mit "Einheitswert" im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG war auch nach der ursprünglichen Fassung der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert gemeint.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 190.05


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