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Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 23/97 vom 26.05.1998

Rechtsgebiete:TVG, MTV chem. Industrie v. 24.06.1992
Schlagworte:Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen
Stichwort:Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Rationalisierungsbegriff des § 13 Abschnitt I des Manteltarifvertrags für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 verlangt, daß sich die betriebliche Maßnahme einer der in Ziff. 2 abschließend aufgeführten Fallgruppen zuordnen läßt und die Voraussetzungen der Ziff. 1 erfüllt sind.

2. Wenn der Arbeitgeber seinen Außendienst verkleinert, indem er einzelne Bezirke nicht mehr betreuen läßt und die verbliebenen Bezirke vergrößert, handelt es sich nach § 13 Abschnitt I Ziff. 2 MTV um keine "organisationstechnische Umgestaltung des betrieblichen Arbeitsablaufs".

Aktenzeichen: 3 AZR 23/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat
Urteil vom 26. Mai 1998
- 3 AZR 23/97 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
Urteil vom 17. Mai 1995
- 7 Ca 4367/94 -

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Urteil vom 21. November 1996
- 8 (12) Sa 1519/95 -
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 23/97




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