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Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 971/06 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BGB, ZPO
Schlagworte:Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
Stichwort:Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
Leitsatz:1. Der Abfindungsanspruch nach § 1a Abs. 1 KSchG entsteht nach dem Wortlaut der Norm nicht, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung klageweise angreift. Dies gilt auch für eine nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist eingereichte (Kündigungsschutz-)Klage und einen Antrag des Arbeitnehmers auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG.

2. Durch eine Rücknahme des Antrags auf nachträgliche Klagezulassung und/oder die Rücknahme der Kündigungsschutzklage können die Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG nicht mehr - nachträglich - erfüllt werden.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 971/06




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