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Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 254/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, KSchG
Schlagworte:Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Stichwort:Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Leitsatz:1. Sozialplanleistungen dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage abhängig gemacht werden. An dieser Rechtslage hat sich durch den zum 1. Januar 2004 neu eingeführten § 1a KSchG nichts geändert.

2. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem entsprechenden Verzicht abhängig zu machen, darf dadurch nicht umgangen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 254/04




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