JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abfallwirtschaftsplan
| Rechtsgebiete: | BImSchG, TA Luft, UmwRG |
| Schlagworte: | Änderungsgenehmigung, Irrelevanzklausel, Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Stichwort: | Abfallwirtschaftsplan |
| Leitsatz: | Wegen Fehlern, die der Genehmigungsbehörde bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG unterlaufen sind, kann ein Dritter die Aufhebung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erst dann, wenn eine erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls gänzlich unterblieben ist. Auch in Ansehung der den Mitgliedstaaten durch die Richtlinien 96/62/EG und 999/30/EG des Rates auferlegten Verpflichtungen zur Luftreinhaltung richtet sich die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei zu befürchtender Überschreitung der durch die Richtlinien bestimmten verbindlichen Grenzwerte allein nach nationalem Recht. Gegen die Anwendung der Irrelevanzklauseln nach Nr. 4.1 Satz 4 Buchst. c) und Nr. 4.2.2 Buchst. a) TA Luft bestehen jedenfalls bei minimalen Zusatzbelastungen weit unterhalb des Irrelevanzwertes von 3 v.H. des Immissions-Jahreswertes nach der TA Luft (hier unterhalb von 1 v.H. des Immissions-Jahreswertes für Stickstoffdioxid nach Tabelle 1 der TA Luft) keine rechtlichen Bedenken. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 C 1600/07.T | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, VerpackVO, EG |
| Stichwort: | Abfallwirtschaftsplan |
| Leitsatz: | Haushaltsabfälle sind grds. gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einschließlich des Altpapiers zu überlassen, sofern die Haushalte sie nicht im Wege der Eigenverwertung entsorgen. Sie können Dritte nicht gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG mit der Entsorgung beauftragen. Der gewerblichen Altpapiersammlung in sog. blauen Tonnen stehen überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG entgegen, wenn die Sammlung die Funktionsfähigkeit eines flächendeckenden Systems zur regelmäßigen, haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton gemäß § 6 Abs. 3 VerpackVO dadurch gefährdet, dass dem System Verkaufsverpackungen entzogen werden und die Betreiber deshalb nicht mehr die vorgeschriebenen Verwertungsquoten nachweisen können. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bs 91/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KrO NRW, LAbfG, KrW-/AbfG, BImSchG |
| Stichwort: | Abfallwirtschaftsplan |
| Leitsatz: | 1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch den Kreistag. 2. Ein Bürgerbegehren, das sich auf eine Änderung des Abfallwirtschaftskonzeptes eines Kreises durch Ersetzung einer thermischen Abfallbehandlung durch eine biologisch-mechanische Abfallbehandlung richtet, ist nach § 23 Abs. 5 Nr. 5 KrO NRW unzulässig. 3. Ein derartiges Bürgerbegehren ist zudem nach § 23 Abs. 5 Nr. 8 KrO NRW unzulässig, wenn es im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung den Festsetzungen eines für verbindlich erklärten Abfallwirtschaftsplans widerspricht. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 1965/99 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, LAbfG, SAbfVO, EG-AbfVerbrVO |
| Schlagworte: | besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung, Andienungspflicht, Ausnahme, Zuweisung zur Beseitigungsanlage, Sonderabfallagentur, Kohärenzgebot |
| Stichwort: | Abfallwirtschaftsplan |
| Leitsatz: | 1. Die Ermächtigung in §§ 9, 28a LAbfG zur Einführung von Andienungspflichten hinsichtlich besonders überwachungsbedürftiger Abfälle zur Beseitigung und der Befugnis der Sonderabfallagentur, diese Abfälle den zentralen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg zuzuweisen, ist mit Bundesrecht, das die Organisation der Sonderabfallentsorgung nicht abschließend regelt, vereinbar. 2. Die aufgrund dieser Ermächtigung erlassene Sonderabfallverordnung hält den Ermächtigungsrahmen ein und steht mit Bundesrecht sowie dem Kohärenzgebot des Art. 13 EG-AbfVerbrVO in Einklang. 3. Zu den Voraussetzungen einer Befreiung von der Andienungspflicht nach § 5 Abs. 2 SAbfVO. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1405/99 | |
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