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Abfallbeseitigungsgebühr

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 409/06 vom 22.06.2009

Rechtsgebiete:GemHVO, NAbfG, NKAG, Richtlinie 92/50/EWG
Schlagworte:Abfallbeseitigungsgebühr, Erforderlichkeit, Fremdleistungsentgelt, Gebührenkalkulation, Kosten
Stichwort:Abfallbeseitigungsgebühr
Leitsatz:1. Die ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag setzt voraus, dass seiner Entscheidung eine Kalkulation zugrunde liegt, die die kalkulatorischen Leitentscheidungen widerspiegelt. Sollen Rückstellungen gebildet werden, sind diese als solche in der Kalkulation auszuweisen. Fehler in der kalkulatorischen Ausweisung von Kosten führen nur zur Nichtigkeit des Gebührensatzes, wenn sie sich auf die Gebührenhöhe auswirken.

2. Im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation sind ansatzfähig alle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Aufwendungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die voraussichtlich für die Wahrnehmung der Aufgabe der Abfallentsorgung getätigt werden. Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ob die bei der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten angestellten Wertungen und Prognosen auf begründeten Annahmen beruhen und der Satzungsgeber den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum gewahrt hat.

3. Fremdleistungsentgelte im Sinne von § 12 NAbfG i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG können in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn eine rechtliche Zahlungsverpflichtung der Gebühren erhebenden Kommune gegenüber dem die Fremdleistungen erbringenden Dritten besteht und dessen Entgelt dem Erforderlichkeitsprinzip entspricht.

4. Der vom Erforderlichkeitsprinzip gesteckte Rahmen ist überschritten, wenn das Fremdleistungsentgelt außer Verhältnis zu den vom Dritten erbrachten Leistungen steht. Als erforderlich kann jedenfalls das Fremdleistungsentgelt angesehen werden, das preisrechtlichen Vorschriften entspricht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 409/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 406/06 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Abfallbeseitigungsgebühr, Bestimmtheit, Gebührenmaßstab, Gebührensatz, Gebührensatzung, Gewichtsmaßstab, Maßstabsregelung, Schüttdichte, Vollständigkeit, Volumenmaßstab
Stichwort:Abfallbeseitigungsgebühr
Leitsatz:Ist das durchschnittliche Raumgewicht der verschiedenen Behältergrößen Bemessungsgrundlage für die Abfallbeseitigungsgebühr, so muss die Gebührensatzung eine Formel festlegen, nach der den einzelnen Behältergrößen durchschnittliche Gewichte zuzuordnen sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 406/06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11963/04.OVG vom 21.04.2005

Rechtsgebiete:KAG, LAbfWAG, KrW/AbfG, GewAbfV, GewAbfG
Schlagworte:Abfall, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallerzeuger, Abfallgebühr, Anfallort, Anfallstelle, Betreutes Wohnen, Betreuung, Bewirtschaftung, Daseinsvorsorge, Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gebühr, Gebührenrecht, Gewerbeabfall, Grundgebühr, Haushalt, Haushaltung, Hausmüll, Heim, Herkunft, Lebensführung, Müll, Müllgebühr, Pflegeheim, Selbständigkeit, Seniorenwohnheim, Service, Serviceangebot, Wohnen, Wohnheim, Wohnung, privat, private Haushaltung, private Lebensführung, privater Haushalt
Stichwort:Abfallbeseitigungsgebühr
Leitsatz:Bei den in Apartments einer Seniorenwohnanlage ("Betreutes Wohnen") anfallenden Abfällen handelt es sich um Abfälle aus privaten Haushaltungen, wenn dort eine private Haushalts- und Lebensführung stattfindet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11963/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11962/03.OVG vom 15.03.2004

Rechtsgebiete:GG, KAG, 1. LAbfWAG, KrW-/AbfG
Schlagworte:Abgabenrecht, Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallbesitzer, Abfallgebühr, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgemisch, Bestimmtheit, Beseitigung, Entsorgungsträger, Gebühr, Gebührenerhebung, Grundgebühr, andere Herkunftsbereiche, Inanspruchnahme, Kreislaufwirtschaft, Mindestentleerung, Mindestgebühr, Müllgebühr, Normenklarheit, Rechtsstaatsprinzip, Satzung, Satzungsvollzug, Überlassungspflicht, Verwertung
Stichwort:Abfallbeseitigungsgebühr
Leitsatz:Satzungsrechtliche Bestimmungen zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren, die an die in § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG normierte Überlassungspflicht anknüpfen, verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Erhebung einer Mindestgebühr ist, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung, bereits dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der in § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG begründeten Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11962/03.OVG


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