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Abfälle aus privaten Haushaltungen

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 1/03 vom 10.06.2003

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Abfälle aus privaten Haushaltungen, Entsorgungsmonopol der öffentl.-rechtl. Entsorgungsträger, Überlassungspflicht, Fundstellen
Stichwort:Abfälle aus privaten Haushaltungen
Leitsatz:Nach § 13 I 1 KrW-/AbfG sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushalten verpflichtet, diese dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit sie selbst zu einer Verwertung nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen (hier: für im Wohnbereich eines Wohnstiftes anfallenden Abfall). Die Überlassungspflicht entfällt nicht bei Einschaltung eines privaten Entsorgungsträgers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 1/03




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