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Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis bei weiterhin fehlender Fahreignung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 38.07 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis bei weiterhin fehlender Fahreignung, Ausstellung einer EU-Fahrerlaubnis nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland trotz fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat, Voraussetzungen für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Ausnahmen von der Geltung einer EU-Fahrerlaubnis
Stichwort:Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis bei weiterhin fehlender Fahreignung
Leitsatz:Dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland ausgestellt wurde, kann bei weiterhin fehlender Fahreignung das Recht aberkannt werden, von seiner neuen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 38.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 26.07 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis bei weiterhin fehlender Fahreignung, Ausstellung einer EU-Fahrerlaubnis nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland trotz fehlendem ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat, Voraussetzungen für die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Ausnahmen von der Geltung einer EU-Fahrerlaubnis
Stichwort:Aberkennung des Rechts zur Gebrauchmachung von einer EU-Fahrerlaubnis bei weiterhin fehlender Fahreignung
Leitsatz:Dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach einer Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland ausgestellt wurde, kann bei weiterhin fehlender Fahreignung das Recht aberkannt werden, von seiner neuen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 26.07


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