JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > aber über einen längeren Zeitraum vor Abschluss der Ruhensvereinbarung nach § 11 Abs.1 TVUmBw tatsächlich mit der tariflichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten beschäftigt wurde.
| Rechtsgebiete: | TVUmBw |
| Schlagworte: | Berechnung Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 des TVUmBw über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18.07.2001 (TVUmBw), wenn die Arbeitnehmerin vertraglich ein Teilzeitarbeitsverhältnis vereinbart, aber über einen längeren Zeitraum vor Abschluss der Ruhensvereinbarung nach § 11 Abs.1 TVUmBw tatsächlich mit der tariflichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten beschäftigt wurde. |
| Stichwort: | aber über einen längeren Zeitraum vor Abschluss der Ruhensvereinbarung nach § 11 Abs.1 TVUmBw tatsächlich mit der tariflichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten beschäftigt wurde. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1147/08 | |
"aber über einen längeren Zeitraum vor Abschluss der Ruhensvereinbarung nach § 11 Abs.1 TVUmBw tatsächlich mit der tariflichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten beschäftigt wurde. - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum