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Abdruck einer verwaltungsinternen Äußerung in einem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes ohne Zutun des Dienstherrn

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.06 vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG 99, BayVwVfG
Schlagworte:Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, irreführende Darstellung der Rechtslage in einem verwaltungsinternen Schreiben, Abdruck einer verwaltungsinternen Äußerung in einem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes ohne Zutun des Dienstherrn, kein Vertrauensschutz des Beamten
Stichwort:Abdruck einer verwaltungsinternen Äußerung in einem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes ohne Zutun des Dienstherrn
Leitsatz:Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (wie Urteile vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06 und BVerwG 2 C 6.06).

Der Dienstherr verletzt seine Pflicht, Informationen und Belehrungen seiner Beamten über die Rechtslage unmissverständlich und eindeutig zu formulieren, nicht dadurch, dass er eine verwaltungsinterne, nur zur Unterrichtung der Behörden bestimmte Verlautbarung, die dem Beamten ohne Zutun des Dienstherrn zur Kenntnis gelangt ist (hier: durch Abdruck in dem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes), missverständlich und mehrdeutig abfasst.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 7.06




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