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HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 2331/93 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:HBO, HDSchG
Schlagworte:Gebäude, Denkmalwürdigkeit, Denkmal, Abbrunch, Genehmigung, Erhaltungszustand, Abwägung, Erhaltungspflicht
Stichwort:Abbrunch
Leitsatz:1. Ein Gebäude kann auch dann denkmalwürdig sein, wenn es sich in einem schlechten Erhaltungszustand befindet.

2. Der schlechte Erhaltungszustand von Gebäuden rechtfertigt es nicht, das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung hinter dem privaten Interesse des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten an ihrem Abriss zurückstehen zu lassen, wenn der schlechte bauliche Zustand der Gebäude und der daraus resultierende erhöhte Kostenaufwand für ihre Instandsetzung im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der ihm durch § 11 HDSchG auferlegten Erhaltungspflicht nicht nachgekommen ist und mit der Behörde getroffene Absprachen zur Abdichtung und Sicherung der Baulichkeiten nicht beachtet hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 2331/93




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