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Abbruch eines Auswahlverfahrens

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 265/03 vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Abbruch eines Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch
Stichwort:Abbruch eines Auswahlverfahrens
Leitsatz:Die Beanstandung einer Auswahlentscheidung durch ein Verwaltungsgericht stellt regelmäßig einen Grund dar, der den Dienstherrn zum Abbruch des Auswahlverfahrens berechtigt.

Durch einen sachlich gerechtfertigten Abbruch während eines Konkurrentenstreitverfahrens wird der Bewerbungsverfahrensanspruch des zunächst ausgewählten Bewerbers nicht verletzt.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 265/03




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