( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAbbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung 

Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMBURG – Beschluss, 6 TaBV 6/06 vom 26.04.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung
Stichwort:Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung
Leitsatz:Im Wege der einstweiligen Verfügung kann eine offensichtlich anfechtbare Wahl bei einem bewussten Verstoß des Wahlvorstandes gegen grundlegende Wahlvorschriften auch dann abgebrochen werden, wenn damit eine betriebsratslose Zeit eintritt. Ein solch schwerwiegender Verstoß liegt dann vor, wenn der Wahlvorstand trotz Kenntnis des dauerhaften Absinkens der Arbeitnehmerzahl aufgrund unternehmerischer Entscheidung auf erheblich unter 20 in nächster Zukunft entgegen § 9 BetrVG im Wahlausschreiben die Wahl eines dreiköpfigen Betriebrates vorsieht.
Volltext: LAG-HAMBURG - Beschluss, 6 TaBV 6/06




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/abbruch-einer-betriebsratswahl-im-wege-der-einstweiligen-verfuegung

"Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN