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Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Beschluss, 4 TaBV 38/06 vom 11.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BetrVG
Schlagworte:Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung
Stichwort:Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung
Leitsatz:Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl nur bei anzunehmender Nichtigkeit, jedenfalls offensichtlicher Anfechtbarkeit der durchgeführten Wahl.

Beurteilungsspielraum des Wahlvorstands bei der Wertung des Arbeitnehmerstatus und damit als wahlberechtigt angesehener freier Versicherungsvertreter.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 TaBV 38/06




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