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Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 502/98 vom 09.11.1999

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Schlagworte:Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen
Stichwort:Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen
Leitsatz:Leitsätze:

Haben die Arbeitsvertragsparteien zur Vermeidung einer zusätzlichen Überversorgung vereinbart, daß eine neu gewährte übertarifliche Zulage abweichend von der Versorgungsordnung nicht zum ruhegeldfähigen Gehalt zählt, so steht dem Arbeitgeber nur noch wegen der verbleibenden Überversorgung ein Anpassungsrecht zu. Wenn er später die Überversorgung durch Absenkung der Gesamtversorgungsobergrenze vollständig abbaut und bei der Festsetzung der neuen Prozentsätze die bereits vereinbarte Eindämmung der Überversorgung unberücksichtigt läßt, muß er auch die übertarifliche Zulage wieder zum pensionsfähigen Gehalt rechnen.

Aktenzeichen: 3 AZR 502/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 9. November 1999
- 3 AZR 502/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 10 Ca 7950/95 -
Urteil vom 30. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 9 Sa 233/97 -
Urteil vom 28. April 1998
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 502/98




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