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Abbau einer planwidrigen Überversorgung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 100/98 vom 28.07.1998

Rechtsgebiete:BetrAVG, Überversorgung, Geschäftsgrundlage, BetrVG, ZPO
Schlagworte:Abbau einer planwidrigen Überversorgung
Stichwort:Abbau einer planwidrigen Überversorgung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen planwidriger Überversorgung löst ein Anpassungsrecht des Arbeitgebers aus. Es besteht auch gegenüber den mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern. Die Veränderungssperre des § 2 Abs. 5 BetrAVG steht nicht entgegen.

2. Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, bei der Ausübung seines Anpassungsrechts gegenüber den mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern die zulässigen Anpassungsregelungen einer Betriebsvereinbarung oder eines Spruchs der Einigungsstelle zu übernehmen. Wie weit die Regelungsbefugnis der Betriebspartner und der Einigungsstelle reicht, konnte der Senat offenlassen.

3. Ob eine planwidrige Überversorgung vorliegt, hängt von dem in der jeweiligen Versorgungsordnung angestrebten Versorgungsgrad ab. Wenn das Versorgungsziel einer Gesamtzusage festgestellt werden soll, kommt es nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse bei Beginn des einzelnen Arbeitsverhältnisses an. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Erteilung der Gesamtzusage.

4. Scheidet ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, so sind die in der Versorgungsordnung festgelegten Gesamtversorgungsobergrenzen bereits bei der Berechnung des Teilanspruchs nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen. Sie sind nicht erst auf die zeitanteilig ermittelte Rente anzuwenden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, 23 ff. = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe).

Aktenzeichen: 3 AZR 100/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 28. Juli 1998
- 3 AZR 100/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 10 Ca 10953/96 -
Urteil vom 19. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 9 (12/11) Sa 853/97 -
Urteil vom 16. Dezember 1997
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 100/98




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