JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abänderungsklage
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Abänderungsklage, fiktives Einkommen, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse |
| Stichwort: | Abänderungsklage |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltsverpflichtung. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 10 UF 12/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Abänderungsklage, Einkünfte |
| Stichwort: | Abänderungsklage |
| Leitsatz: | In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei einem den Beklagten verurteilenden Versäumnisurteil für den Vergleich zwischen den damaligen Verhältnissen und den derzeitigen von dem gemäß § 331 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO maßgebenden fingierten oder von den tatsächlichen Verhältnissen bei Urteilserlass auszugehen sei . In jedem Falle ist aber Voraussetzung, dass eine Veränderung der Verhältnisse dargelegt und behauptet wird. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 162/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Nachehelicher Unterhalt, Abänderungsklage |
| Stichwort: | Abänderungsklage |
| Leitsatz: | Haben die Parteien im Wege des Prozessvergleichs Unterhalt "für die Kindesbetreuung" vereinbart, so kann nach Wegfall der Kindesbetreuung im Wege der Abänderungsklage nunmehr Aufstockungsunterhalt verlangt werden. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 8 UF 200/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Abänderungsklage, Rückwirkung |
| Stichwort: | Abänderungsklage |
| Leitsatz: | Nach § 323 Abs. 3 Satz 1 ZPO kommt der Abänderungsklage keine Rückwirkung für die Zeit vor Rechtshängigkeit zu. Die Ausnahme des Satzes 2 dieser Vorschrift greift nicht ein, da sie nur auf die Ansprüche von Unterhaltsgläubigern nach den dort genannten materiellrechtlichen Vorschriften, u. a. § 1613 BGB, verweist. Dem entsprechend greift die Ausnahme nicht für den Unterhaltsschuldner, der Herabsetzung des titulierten Unterhalts verlangt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 4 WF 106/06 | |