JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abänderungsantrag
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80, ArGV, AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Vorläufiger Rechtsschutz, Abänderungsantrag, Supranationales Aufenthaltsrecht, Arbeitsberechtigung, Diskriminierungsverbot |
| Stichwort: | Abänderungsantrag |
| Leitsatz: | Zur Ablehnung eines Abänderungsantrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO im Falle eines nach erfolglosem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in die Türkei ausgereisten türkischen Staatsangehörigen, der unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Oktober 2006, Rs. C-4/05 - Güzeli - (Slg 2006, I-10279) und vom 14. Dezember 2006, Rs. C-97/05 - Gattoussi - (Slg. 2006, I-11917) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 - (VBlBW 2009, 112) veränderte Umstände und ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 i. V. m. einer ihm vor dem 01.01.2005 erteilten unbefristeten Arbeitsberechtigung geltend macht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 3249/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Abänderungsantrag, Gericht der Hauptsache, aufschiebende Wirkung |
| Stichwort: | Abänderungsantrag |
| Leitsatz: | Weist das Verwaltungsgericht eine Nachbarklage als unbegründet ab, ist es nicht mehr befugt, die bis dahin geltende Anordnung zu ändern, dass die Nachbarklage aufschiebende Wirkung entfaltet. Es bleibt unentschieden, ob es trotz Klagabweisung die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung anordnen dürfte. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 93/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Abänderungsantrag, aufschiebende Wirkung, Wiederherstellung, Ausländerbehörde, Ausweisung, Sperrwirkung, Betretenserlaubnis, deutsche Auslandsvertretung, Einreisevisum |
| Stichwort: | Abänderungsantrag |
| Leitsatz: | Die Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist das geeignete Rechtsinstitut für einen vorübergehenden und zweckgebundenen Aufenthalt im Bundesgebiet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 MC 260/08 | |
| Rechtsgebiete: | TKG, VwGO |
| Schlagworte: | Entgeltregulierung, Zugang, Zugangsleistung, Zugangsentgelt, Genehmigung, Entgeltgenehmigung, Vorabgenehmigung, Ex-ante-Genehmigung, Beiladung, notwendige Beiladung, vorläufiger Rechtsschutz, einstweiliger Rechtsschutz, sofortige Vollziehung, Aussetzung, Abänderungsantrag |
| Stichwort: | Abänderungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Im Anfechtungsstreit oder im Verfahren über den Aussetzungsantrag eines regulierten Telekommunikationsunternehmens gegen eine Regulierungsverfügung, nach der Entgelte für Zugangsleistungen einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur unterliegen, sind Zusammenschaltungspartner des regulierten Unternehmens regelmäßig nicht notwendig beizuladen. 2. Bei der Interessenabwägung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5, 7 VwGO hat das als Gericht der Hauptsache zuständige Revisionsgericht zwar den Umstand zu berücksichtigen, dass die Vorinstanz in dem mit der Revision angefochtenen Urteil eine aus seiner Sicht endgültige Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorgenommen hat. Ist unter Berücksichtigung der Urteilsgründe und des Revisionsvorbringens der Beteiligten der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aber weiter offen, so hat das Revisionsgericht im Eilverfahren eine vom Prozessausgang unabhängige Interessenabwägung vorzunehmen. 3. Ein spezialgesetzlich angeordneter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage hat im Rahmen der nach § 80 Abs. 5, 7 VwGO gebotenen Interessenabwägung bei offenem Prozessausgang erhebliches Gewicht (im Anschluss an BVerwGE 123, 241). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 VR 5.07 | |