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Abänderung der bewilligten Prozesskostenhilfe wegen Vergleichszahlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 19 W 62/05 vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Abänderung der bewilligten Prozesskostenhilfe wegen Vergleichszahlung
Stichwort:Abänderung der bewilligten Prozesskostenhilfe wegen Vergleichszahlung
Leitsatz:Hat eine Partei das nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch Vergleich Erworbene zur Bezahlung fälliger Schulden verbraucht, so hat die Zahlung der Prozesskosten nicht Vorrang vor der Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 19 W 62/05




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