JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Abänderung
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Dienstliche Beurteilung, Öffentlicher Dienst, Beurteilungsvermerk, Berichtigung, Lehrgang, Ausbildung, Verwaltungsvorschrift, Beurteilungsspielraum, Abänderung, Darlegungslast, Ermessensreduzierung, Null |
| Stichwort: | Abänderung |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 406/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, GKG, RVG |
| Schlagworte: | Streitwert, Streitwertfestsetzung, Urteil, Unanfechtbarkeit, Bindungswirkung, Abänderung |
| Stichwort: | Abänderung |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 16/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung |
| Stichwort: | Abänderung |
| Leitsatz: | 1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren. 2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung |
| Stichwort: | Abänderung |
| Leitsatz: | 1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren. 2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08 | |