Für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b i.V.m. § 4 Abs. 3 StAG bleibt eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Passes war (§ 89 Abs. 3 AuslG 1990 analog).