JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2005
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| Rechtsgebiete: | AktG |
| Leitsatz: | 1. Der angemessene Ausgleich und die angemessene Abfindung unterliegen in weitem Umfang richterlichem Schätzungsermessen. Nachdem es wissenschaftlich nicht möglich ist, mathematisch einen exakten Unternehmenswert zum Stichtag festzulegen, muss es hingenommen werden, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung oder angemessener Ausgleich besteht. 2. Für die Frage, welche Bewertungsgrundsätze in einem länger dauernden Spruchverfahren zugrunde zu legen sind, lassen sich Grundsätze des intertemporalen Rechts nutzbar machen. Ein Wechsel der Bewertungsgrundsätze während eines anhängigen Verfahrens lässt sich nur vertreten, wenn dadurch die Erledigung des Verfahrens nicht verzögert wird. 3. Zur Anwendung des CAPM in Altverfahren. 4. Es bestehen, keine rechtlichen Einwände, in den verschiedenen Phasen der Unternehmensbewertung unterschiedliche Basiszinssätze vorzusehen. 5. Als betriebsnotwendiges Vermögen sind diejenigen Vermögens- und Schuldposten anzusehen, die ein Unternehmen zur Erzielung finanzieller Überschüsse benötigt. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 71/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ein bindender Verweisungsbeschluss bewirkt im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, dass hinsichtlich der Parteien, die von der Bindungswirkung betroffen sind, ein anderes Gericht als dasjenige, an das bindend verwiesen worden ist, nicht mehr bestimmt werden kann. 2. Ist die Bestimmung dieses Gerichts für die hinzukommende Partei nicht zumutbar, kann auch ein gemeinsam zuständiges Gericht nicht (mehr) bestimmt werden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 188/05 | |