JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2005
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| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Werden die Heizkosten abweichend von den übrigen Bewirtschaftungskosten nicht für das Kalenderjahr abgerechnet, weil eine Messung der Verbrauchsergebnisse für das Kalenderjahr nicht vorliegt, führt dies nicht zur Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 180/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Der Wert der Beschwer des zur Protokollberichtigung verpflichteten Verwalters bemisst sich in der Regel nach dem finanziellen Aufwand für die Durchführung der Berichtigung und die Unterrichtung der Wohnungseigentümer. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 232/04 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Erledigt sich das Verfahren nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde in der Hauptsache, so bleibt das Rechtsmittel nur zulässig, wenn es auf die Kosten beschränkt wird. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 22/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Der von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemachte Individualanspruch auf Unterlassung von teilungserklärungswidrigen Nutzungen von Räumen bedarf nicht der Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 240/04 | |