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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum03 / 2005 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 107/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Die Freiheit des Willensentschlusses des Testierenden beinhaltet seinem Sinn nach auch die insoweit erforderliche Unabhängigkeit des Erblassers von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter.

2. Zur Frage, inwieweit der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit auf die Beachtung medizinischer Detailfragen zu überprüfen hat und zur Berücksichtigung entsprechenden Vortrags in der Rechtsbeschwerdeinstanz.

3. Zur Frage, ob die Erbeinsetzung des von der Erblasserin eingesetzten Generalbevollmächtigten gegen die guten Sitten verstößt, wenn dieser in Ausübung seiner Vollmacht anderen Verwandten den Umgang mit der kranken Erblasserin untersagt hat.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z BR 107/04



BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 143/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt nicht dazu, einen berufsmäßigen Betreuer zu entlassen, wenn eine ehrenamtlich tätige Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist. Auch im Rahmen dieser Vorschrift ist Maßstab für die zu treffende Entscheidung über die Entlassung des Betreuers, ob sie dem Wohl des Betroffenen entspricht.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 143/04

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 274/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, KostO, ZPO
Leitsatz:Ist der Käufer eines Grundstücks zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat (§ 894 ZPO). Dem Formerfordernis des § 925 BGB kann dann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer und Vollstreckungsgläubiger unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklärt (vgl. BayObLGZ 1983, 181/185 = Rpfleger 1983, 390 f.). In einem solchen Fall findet aber nicht eine - erneute - Abgabe der bereits durch Urteil ersetzten und damit existenten Auflassungserklärung statt. Fingiert wird nur die Anwesenheit des verurteilten Käufers. Der Käufer kann daher nicht wegen Abgabe einer Willenserklärung als Veranlassungsschuldner für die Kosten der Urkunde herangezogen werden.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 274/04

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 236/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:FGG, WEG
Leitsatz:1. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung teilweise für ungültig erklärt, muss der Umfang der Ungültigkeit aus der gerichtlichen Entscheidung eindeutig zu erkennen sein.

2. Eine Ungültigerklärung hinsichtlich einzelner Abrechnungsposten setzt die Feststellung voraus, dass der zu Grunde liegenden Abrechnungsfehler keine Auswirkung auf andere Rechnungspositionen hat.

3. Zur Auslegung von Teilungserklärungen bei Vorhandensein ungeeichter Zähleinrichtungen.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 236/04


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