JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2005
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Bei antragsgemäßem Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist für den nachträglichen Antrag auf Verzinsung der festgesetzten Verfahrenskosten das Prozessgericht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens zuständig. § 699 Abs. 3 Satz 1 ZPO begründet keine nachlaufende Zuständigkeit des Mahngerichts. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Prozessgericht zuvor mit dem Rechtsstreit bereits befasst war. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 16/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses liegt das erforderliche Rechtsschutzinteresse jedenfalls dann vor, wenn mit der Anfechtung der Antrag auf Feststellung verbunden wird, dass das vom Beschluss betroffene Rechtsverhältnis besteht. 2. Durch die kaufvertraglich geregelte allgemeine Übernahme nur schuldrechtlich wirkender Rechte und Pflichten tritt ein Sondernachfolger nicht ohne weiteres in die Vereinbarung schuldrechtlich wirkender Sondernutzungsrechte ein. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 222/04 | |
"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 02 / 2005 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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