JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Will das Vormundschaftsgericht die Unterbringung eines Betreuten über eine Dauer von vier Jahren hinaus verlängern, darf es diese Maßnahme nur dann auf das Gutachten eines bereits früher im Unterbringungsverfahren tätigen Sachverständigen stützen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. Zu den Anforderungen an die Begründung der Verlängerungsentscheidung in einem solchen Fall. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 222/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, KostO |
| Leitsatz: | 1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen. 2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen. 3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 125/04 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB |
| Leitsatz: | Für die Bestimmung der effektiven Staatsangehörigkeit eines Erblassers mit tschechischer und französischer Staatsbürgerschaft mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen, die für die Bindung zu dem einen oder dem anderen Staat von Bedeutung sind. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z BR 82/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Unzulässige Verweisung nach bindender Zuständigkeitsbestimmung durch das höhere Gericht. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 154/04 | |