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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum10 / 2004 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 10 / 2004



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 87/04 vom 06.10.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Der Nacherbe und der Alleinerbe des Vorerben können nicht eine Erbengemeinschaft nach dem Vorerben sein.

2. Erhält ein nicht befreiter Vorerbe im Zug einer Erbauseinandersetzung Alleineigentum an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück, so setzt sich die Nacherbenbindung an dem Grundstück fort, sofern die Miterben bei der Auseinandersetzung unter Mitwirkung der Nacherben nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 87/04



BAYOBLG – Beschluss, 4Z SchH 9/04 vom 05.10.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei der Bildung des Schiedsgerichts ist zu bejahen, wenn das Schiedsverfahren zwar im Ausland stattfinden soll, ein konkreter Schiedsort noch nicht bestimmt ist und zumindest der (seine Mitwirkung verweigernde) Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Inland hat.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 4Z SchH 9/04

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 129/04 vom 01.10.2004

Rechtsgebiete:BNotO, BeurkG, KostO, MaBV
Leitsatz:1. Der Einwand der unrichtigen Sachbehandlung gemäß § 16 KostO und die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung spezifisch notarieller Pflichten gegen die Kostenforderung des Notars müssen auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde gemäß § 156 KostO beachtet werden (Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 1996, 20/21 und ThürOLG NotBZ 2003, 359). Insoweit können eine Darlegungs- und eine Substantiierungspflicht mit ähnlich hohen Anforderungen wie im Zivilprozess angenommen werden.

2. Ein Bauvorhaben, das zur Anwendbarkeit der Makler- und Bauträgerverordnung führt, liegt nicht vor bei Vereinbarung lediglich geringfügiger Renovierungsarbeiten oder bloßer Schönheitsreparaturen, so dass die kaufvertraglichen Elemente die werkvertraglichen Teile des Rechtsgeschäfts ganz in den Hintergrund treten lassen.

3. Zur Aufklärungspflicht des Notars.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 129/04


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