JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2004
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FidErlG, GG |
| Leitsatz: | Zur Fortgeltung von vom Fideikommissgericht im Jahr 1943 im Zusammenhang mit dem Erlöschen der fideikommissrechtlichen Bindungen getroffenen Sicherungsmaßnahmen (hier: Aufsicht über eine Hofbibliothek und ein Zentralarchiv mit Genehmigungsvorbehalt). |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, FkBR 1/03 | |
| Rechtsgebiete: | KostO, GBAbVfV |
| Leitsatz: | Gebühren, die dem Notar für die Nutzung des automatisierten Verfahrens zum Abruf von Daten aus dem maschinellen Grundbuch im Rahmen einer Urkundstätigkeit berechnet werden, kann dieser als "verauslagte Gerichtsgebühren" dem Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 185/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, BDSG |
| Leitsatz: | 1. Die Einführung einer Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage ohne technische Beschränkung dergestalt, dass Besucher nur von den Wohnungen aus identifiziert werden können, die der Videoüberwachungsanlage angeschlossen sind und deren Klingel betätigt wurde, dürfte gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstoßen. 2. Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot von Eigentümerbeschlüssen muss ein Eigentümerbeschluss über die Einführung einer Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage klar zum Ausdruck bringen, ob die Videoüberwachung ohne technische Beschränkungen darauf installiert werden soll, dass Besucher nur von den Wohnungen aus identifiziert werden können, die dem System angeschlossen sind und deren Klingel betätigt wurde. Außerdem muss der Eigentümerbeschluss die durch § 6 Abs. 2 und 5 BDSG vorgeschriebenen Einschränkungen berücksichtigen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 124/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, GBO |
| Leitsatz: | Eine in der Gemeinschaftsordnung vorweggenommene Ermächtigung des aufteilenden Eigentümers zur Neubegründung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten kann nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 150/04 | |