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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum09 / 2004 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 09 / 2004



Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 128/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:GG, BGB
Leitsatz:Ein Betreuungsverein ist in Ansehung der Vergütungsstundensätze grundsätzlich nicht anders zu behandeln als ein einzelner Berufsbetreuer.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 128/04



BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 145/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:HeizkostenV
Leitsatz:Zur Schätzung der mittleren Temperatur des Warmwassers nach § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 HeizkostenV müssen die maßgeblichen Schätzgrundlagen ermittelt werden, insbesondere die an der Heizung eingestellte Temperatur und die Heizungskapazität. Ein pauschaler Ansatz von 60° C ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Zweifel daran bestehen, dass diese Durchschnittstemperatur auch tatsächlich erreicht wurde.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 145/04

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 120/04 vom 15.09.2004

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:1. Ein Wohnungseigentümer, der Rechtsnachfolger des Handlungsstörers ist, kann nicht auf Beseitigung, sondern lediglich auf Duldung der Beseitigung einer auf der Sondernutzungsfläche eines anderen Wohnungseigentümers errichteten Anlage in Anspruch genommen werden.

2. Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot kommt nur in Betracht, wenn für die Geltendmachung eines Anspruchs keinerlei berechtigtes Interesse ersichtlich ist und diese lediglich den Zweck verfolgt, den Antragsgegner zu schädigen.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 120/04

BAYOBLG – Urteil, 4St RR 071/04 vom 14.09.2004

Rechtsgebiete:AuslG, DVAuslG
Leitsatz:1. Ein Ausländer kommt seiner Verpflichtung, sich einen Reisepass zu beschaffen, nur dann nach, wenn er zumindest einen entsprechenden Antrag bei der diplomatischen Vertretung seines Heimatstaates stellt.

2. Diese Frage ist vom Tatrichter im Verfahren wegen passlosen Aufenthalts auch dann zu prüfen, wenn an sich ein Anspruch auf Erteilung einer qualifizierten Duldungsbescheinigung nach § 39 Abs. 1 AuslG gegeben wäre, weil eine solche voraussetzt, dass ein Reisepass nicht in zumutbarer Weise erlangt werden kann.
Volltext: BAYOBLG - Urteil, 4St RR 071/04


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