JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 34 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ablehnung der Zuständigkeitsbestimmung bei Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstands, weil dem weiteren Streitgenossen die Prozessführung an diesem im konkreten Fall nicht zumutbar ist. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 75/04 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Wird die Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen, führt dies im Allgemeinen nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. 2. Die Bestellung eines Notverwalters durch das Gericht hat in einer Gemeinschaft ohne Verwalter nicht zur Voraussetzung, dass zuvor erfolglos durch eine Eigentümerversammlung versucht wurde, einen Verwalter zu bestellen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 113/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | § 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 116/04 | |
| Rechtsgebiete: | HeizkostenV, WEG |
| Leitsatz: | 1. Ein aufgrund einer Öffnungsklausel gefasster Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Ausnahme nach der Heizkostenverordnung vorliegt. 2. Eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung wegen unverhältnismäßiger Kosten ist gegeben, wenn in einem Zehnjahresvergleich die Kosten für die Installation der Messgeräte sowie deren Wartung und Ablesung höher sind als die voraussichtlich einzusparenden Kosten. Dabei können für die Kostenersparnis 15 % der Gesamtkosten angesetzt werden. Eine zu erwartende Erhöhung der Energiepreise kann berücksichtigt werden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 118/04 | |