JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2004
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| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Beschwerdesumme kann nicht durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags erreicht werden; denn die Erweiterung setzt wie die Antragsänderung ein zulässig eingelegtes Rechtsmittel voraus. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2 Z BR 82/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei der Bestellung eines Betreuers hat das Wohl des Betroffenen Vorrang vor dem Verwandtenprivileg. 2. Zur Bestellung weiterer Betreuer, wenn sich die Mutter und die die tatsächliche Pflege durchführende, zur Betreuerin bestellte Stiefmutter eines im Wachkoma befindlichen Betroffenen über den Umgang mit dem Betroffenen und dessen Betreuung streiten. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 30/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei der Bestellung eines Betreuers hat das Wohl des Betroffenen Vorrang vor dem Verwandtenprivileg. 2. Zur Bestellung weiterer Betreuer, wenn sich die Mutter und die die tatsächliche Pflege durchführende, zur Betreuerin bestellte Stiefmutter eines im Wachkoma befindlichen Betroffenen über den Umgang mit dem Betroffenen und dessen Betreuung streiten. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 31/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Leitsatz: | Das Beschwerdegericht hat einen Betroffenen, der gegen eine Betreuerbestellung Rechtsmittel eingelegt hat, persönlich anzuhören, wenn sich Tatsachen, welche für die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Betreuung wesentlich sind, zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung geändert haben oder hierfür konkrete Anhaltspunkte vorhanden sind. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 86/04 | |
"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 05 / 2004 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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