JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:
| Rechtsgebiete: | FGG, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über Beschwerden in betreuungsrechtlichen Verfahren erfolgt bei den Landgerichten grundsätzlich durch eine Zivilkammer. Entscheidet ein Einzelrichter, ohne dass zuvor ein Übertragungsbeschluss der Kammer ergangen ist, liegt der absolute Beschwerdegrund der nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des Gerichts vor. Die Entscheidung ist aufzuheben; die Sache ist an die Zivilkammer zurückzuverweisen. 2. In die gesetzliche Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Betreuervergütung ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich. Das Vormundschaftsgericht ist im Regelfall auch nicht gehalten, auf den Ablauf der gesetzlichen Frist oder die damit verbundenen Rechtsfolgen gesondert hinzuweisen. Die gesetzliche Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 270/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eintritt des Nacherbfalls wegen Nichteinhaltung einer testamentarisch angeordneten Bauverpflichtung. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z BR 43/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zur schlüssigen Darlegung einer Streitgenossenschaft im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn der Kläger mit der Klage die Feststellung der Nichtigkeit eines Kaufvertrages gegenüber dem Vertragspartner und gegenüber einem Dritten (hier: Gläubiger von im Zusammenhang mit dem Kauf übernommenen Verbindlichkeiten) begehrt. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 2/04 | |
"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 02 / 2004 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum