JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2004
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Entscheidungen 02 / 2004
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 255/03 vom 26.02.2004
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Anspruch auf Rechnungslegung geltend machen, bedarf es nicht eines vorherigen förmlichen Beschlusses in einer Wohnungseigentümerversammlung.
2. Ob der frühere Verwalter zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts bereits alle Verwaltungsunterlagen herausgegeben hat, ist im Erkenntnisverfahren zu prüfen und kann nicht auf das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert werden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 255/03 |
BAYOBLG – Beschluss, 3Z AR 10/04 vom 26.02.2004
| Rechtsgebiete: | FGG, GVG |
| Leitsatz: | Das Rechtshilfeersuchen, den Betroffenen vor Anordnung einer vorläufigen Unterbringung persönlich anzuhören, darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1444). |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z AR 10/04 |
BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 273/03 vom 26.02.2004
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nicht mehr angegriffen werden (wie KG WuM 1991, 367). |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 273/03 |
BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 266/03 vom 26.02.2004
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Dringend sind solche Fälle, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit eine vorherige Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung nicht zulassen. Entscheidend ist, ob die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet wäre, wenn nicht umgehend gehandelt würde. Zu berücksichtigen ist auch die Größe der Eigentümergemeinschaft. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 266/03 |
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