JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Ein Eigentümerbeschluss über eine Jahresabrechnung, die nur die Monate August bis Dezember einbezieht, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 216/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte im Protokoll der Eigentümerversammlung wird durch Feststellung und Bekanntgabe eines eindeutigen Abstimmungsergebnisses zugleich das Beschlussergebnis konkludent festgestellt und bekannt gegeben. 2. Ist ein Treppenpodest, das zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört und von dem aus über eine Auszugstreppe gemeinsame Versorgungseinrichtungen im Dachboden zu erreichen sind, mit einem abschließbaren Gitter versehen, können die Wohnungseigentümer verlangen, dass dieses unverschlossen bleibt, wenn an dem Treppenpodest kein Sondernutzungsrecht begründet wurde. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 153/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Leitsatz: | 1. Vergibt der Verwalter ohne ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer Aufträge zur Ausführung von nicht dringenden Instandsetzungsmaßnahmen erheblichen Umfangs, so kann dieses Fehlverhalten seine Abberufung insbesondere dann rechtfertigen, wenn es auf Uneinsichtigkeit beruht, die Gemeinschaft damit rechnen muss, dass es fortgesetzt wird und ihr eine weitere Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zugemutet werden kann. 2. Aus Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen kann der Verwalter regelmäßig für sich keine Befugnisse ableiten, sie ohne die noch erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch eigenmächtige Auftragsvergaben und die Einforderung von Sonderumlagen umzusetzen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 181/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass der Dachboden als Wohnung ausgebaut werden darf, schließt dies das Recht ein, in die Dachfläche Dachfenster oder Dachgauben zur notwendigen Lichtzufuhr für die Wohnung einzubauen. Als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt sich aber nicht die Befugnis, eine Dachloggia zu errichten. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 217/03 | |