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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum11 / 2003 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 29 bis 32:


BAYOBLG – Beschluss, 1Z AR 114/03 vom 10.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Ist der Miterbe selbst Nachlassgläubiger, kann er auch nach Teilung des Nachlasses jeden seiner Miterben als Gesamtschuldner auf den vollen Betrag seiner Forderung abzüglich des auf seinen eigenen Bruchteil fallenden Betrages in Anspruch nehmen. Solange dabei nicht die Voraussetzungen der §§ 2060, 2061 BGB gegeben sind, besteht hierfür als besonderer Gerichtsstand der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft.

2. Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen Gerichtsstands, wenn das nach Ansicht des Senats zuständige Gericht erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit äußert.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 114/03



BAYOBLG – Beschluss, 1Z AR 121/03 vom 10.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Ein Verweisungsbeschluss ist nicht als willkürlich anzusehen, wenn das verweisende Gericht mit vertretbarer Begründung von der herrschenden Meinung abweicht, dass für Gebührenansprüche des Steuerberaters in der Regel der Ort seiner Kanzlei gemäß § 29 ZPO Erfüllungsort sei (vgl. Senatsbeschluss vom 19.2.2002, 1Z AR 71/02).

2. Zur Bindungswirkung eines nicht begründeten Verweisungsbeschlusses, wenn dieser auf einer vertretbaren Meinung beruht und im Einvernehmen mit den Parteien ergangen ist.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 121/03

BAYOBLG – Beschluss, 3 ObOWi 85/03 vom 06.11.2003

Rechtsgebiete:SpielV
Leitsatz:Die Verpflichtung, bei der Aufstellung von Geldspielgeräten im stehenden Gewerbe die Aufstellererlaubnis und die Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 1, 3 GewO) sowie den zum Spielgerät gehörenden Zulassungsbeleg auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, gebietet es nicht, diese Unterlagen am Ort der Automatenaufstellung zur Einsicht bereitzuhalten.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3 ObOWi 85/03

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 215/03 vom 05.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Die Entscheidung des Betreuers, eine Mietwohnung des Betroffenen trotz dessen Unterbringung aufrechtzuerhalten, ist nicht pflichtwidrig, wenn sich die Fortexistenz der Wohnung positiv auf die Befindlichkeit des Betroffenen auswirken kann und die dadurch bewirkte Vermögensbelastung im Ergebnis nicht von Gewicht ist.

2. Die Genehmigung einer Aufgabe der Mietwohnung nach § 1907 BGB wirkt nicht als Gestattung im Sinne von § 181 BGB.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 215/03


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