JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Leitsatz: | Der Tatrichter kann die Annahme von Beharrlichkeit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG auf Feststellungen stützen, die den Eintragungen im Verkehrszentralregister zu entnehmen sind. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, weitere Einzelheiten zu den dort enthaltenen Vortaten festzustellen und mitzuteilen, insbesondere nicht zur Motivationslage des Betroffenen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1 ObOWi 429/03 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Leitsatz: | 1. Für die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer (nachträglichen) Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist es erforderlich, alle der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Einzeltaten in die Prüfung einzubeziehen. 2. Zwar müssen die besonderen Umstände des § 56 Abs. 2 StGB nicht für jede Einzeltat vorliegen, es ist auch unerheblich, ob die eine oder andere Einzeltat die Vollstreckung nicht gebietet, jedoch ist es bei der jeweils vorzunehmenden Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit rechtsfehlerhaft, bei der Bewertung nur auf eine der Taten abzustellen und die übrigen außer Betracht zu lassen. Dass der Tatrichter diese Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, hat er, jedenfalls in einem Fall, in dem die der Gesamtstrafe zu Grunde liegenden Taten jeweils mit Freiheitsstrafen geahndet werden mussten, in den Urteilsgründen darzulegen. |
| Volltext: BAYOBLG - Urteil, 5 St RR 300/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Zu den Kosten der Verwaltung gehören auch die durch eine anwaltliche Beratung entstandenen Kosten, wenn die anwaltliche Beratung dazu geführt hat, dass die Wohnungseigentümer von der Veräußerungsklage Abstand nehmen. 2. Ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von seiner inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil der Verwaltungsbeirat von seinem Prüfungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 186/03 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | 1. Wird der Antrag, von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seiner Wohnung zu verlangen, abgelehnt, ist die Anfechtung dieses Negativbeschlusses durch den Wohnungseigentümer, um dessen Wohnung es geht, in der Regel rechtsmissbräuchlich. 2. Die Eigentümerbeschlüsse, die in einer von dem von den Wohnungseigentümern bestellten Verwalter einberufenen Versammlung gefasst wurden, sind nicht deshalb für ungültig zu erklären, weil der Bestellungsbeschluss angefochten wurde und möglicherweise für ungültig erklärt wird. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 183/03 | |