JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2003
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Das Vormundschaftsgericht ist nicht daran gehindert, ein Betreuungsverfahren an das zuständige Gericht abzugeben, auch wenn die Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betroffenen bereits längere Zeit zurück liegt, und es auf Wunsch des der Abgabe widersprechenden Betreuers zunächst von der Herbeiführung einer Entscheidung über die Abgabe abgesehen hat. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z AR 34/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BSHG |
| Leitsatz: | Bei der Prüfung, ob der Betroffene mittellos ist, ist hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens des Betroffenen nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen. Verbindlichkeiten bleiben selbst dann außer Betracht, wenn sie bereits tituliert sind. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 100/03 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | 1. Für die Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens mit dem Gegenstand der Zurückweisung der Eintragung eines Nacherbenvermerks kommt es bei Ausübung des Ermessens nach § 30 Abs. 1 Halbsatz 2 KostO auf die Bedeutung der Beschwerde für die Beteiligten und das mit der Beschwerde verfolgte Interesse sowie auf alle sonstigen Umstände des Einzelfalles an. In der Regel ist, wenn mit der Beschwerde dasselbe Ziel wie in erster Instanz verfolgt wird, wie dort ein Bruchteil des Wertes des betroffenen Grundstücks oder Rechts anzusetzen. 2. Beruht die beantragte Eintragung eines Nacherbenvermerks auf einer letztwilligen Verfügung nach dem Recht des US-Bundesstaats Kansas, deren Rechtswirkungen nach deutschem Recht nicht eindeutig sind und lasten auf dem betroffenen Grundstück Grundschulden in beträchtlicher Höhe, erscheinen 10 % des Beziehungswerts als Geschäftswert angemessen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 193/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Wird der Vergütungsantrag des Betreuers gegen die Staatskasse abgewiesen und später sein Anspruch gegen den Betroffenen bzw. dessen Erben festgesetzt, hindert die materielle Rechtskraft dieses Beschlusses nicht einen erneuten Festsetzungsantrag gegen die Staatskasse, soweit feststeht, dass der Anspruch des Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen bzw. dem Nachlass nicht mehr befriedigt werden kann. Voraussetzung ist aber, dass die fehlende Durchsetzbarkeit des Anspruchs gegen das vorrangig haftende private Vermögen nicht auf Gründen beruht, die der Betreuer zu vertreten hat. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 161/03 | |
"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 10 / 2003 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012
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