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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum09 / 2003 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 40/03 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Ob ein Eigentümerbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ist im Einzelfall unter Abwägung der für und gegen ihn sprechenden Umstände zu entscheiden, wobei im Vordergrund das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer und nicht nur Einzelner zu stehen hat. Der mit dem Eigentümerbeschluss verbundene Nutzen für die Wohnungseigentümer ist gegen die damit verbundenen Risiken abzuwägen.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 40/03



BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 73/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Der Betreuer kann während notwendiger Reisen keine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen aus der Staatskasse verlangen. Jedenfalls bei eintägigen Reisen an Werktagen kann er auch keinen Ersatz für Verpflegungsaufwand beanspruchen, der die Kosten selbst beschaffter Verpflegung übersteigt.

2. Beauftragt ein Betreuer eine Hilfsperson, während seiner länger dauernden Abwesenheit den in verwahrlostem Zustand in seiner Wohnung lebenden Betreuten einmal zu besuchen, um gegebenenfalls ihn selbst oder das Vormundschaftsgericht über Handlungsbedarf zu informieren, kann die hierfür an die Hilfsperson gezahlte angemessene Entschädigung aus der Staatskasse zu erstatten sein. Dem steht nicht der Grundsatz der persönlichen Betreuung entgegen, so lange die Tätigkeit des Dritten sich auf diese Funktion als Ansprechpartner sowie auf untergeordnete Hilfstätigkeiten beschränkt (Fortführung von BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003 405).
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 73/03

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 36/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes durch den Stiefvater nach dem Gleichgültigkeitstatbestand.

2. Ein objektiv mehrdeutiges Verhalten, das sowohl auf Rücksichtnahme auf das Kind als auch auf Gleichgültigkeit beruhen kann, lässt nur dann den Schluss auf die Gleichgültigkeit zu, wenn das Motiv der Rücksichtnahme ausgeschlossen werden kann.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z BR 36/03

BAYOBLG – Beschluss, 4Z BR 56/03 vom 10.09.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Leitsatz:1. Im Abschiebungshaftverfahren ist der von der Verwaltungsbehörde während des Rechtsbeschwerdeverfahrens durchgeführte Widerruf einer unter falscher Identität erschlichenen Duldung zu beachten.

2. Die Berufung auf die erschlichene Duldung erweist sich jedenfalls als rechtsmissbräuchlich, wenn unter den in Wirklichkeit zutreffenden Personalien die Heimatbehörden des Betroffenen eine Rückübernahme zugesichert haben.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 4Z BR 56/03


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