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JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum09 / 2003 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 151/03 vom 26.09.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Eine Anspruchsgrundlage für die Anforderung von Wohngeldvorschüssen können beschlossene Wirtschaftspläne der Wohnungseigentümer auch dann noch bilden, wenn für die gleiche Periode inzwischen ein Beschluss über die Jahresabrechnung ergangen ist.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 151/03



BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 25/03 vom 26.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Leitsatz:1. Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung von Beschlüssen, durch die der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird.

2. Der Beschluss, von der rechtlichen Prüfung und etwaigen Geltendmachung eines Schadensersatz-/Bereicherungsanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer abzusehen, entspricht in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung nur, wenn ein derartiger Anspruch offensichtlich nicht besteht.

3. Im Allgemeinen besteht kein eigenständiger materiell-rechtlicher Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer, ihm im Hinblick auf mögliche Schädigungen seines Sondereigentums durch Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine Sicherheit zu stellen.

4. Ein einzelner Wohnungseigentümer ist auch ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümerversammlung befugt, einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Klauseln des mit dem Verwalter geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags zu stellen. ./.

5. Die Klausel in einem Verwaltervertrag, dass der Verwalter, neben der Pauschalvergütung, für die Vergabe von Aufträgen je Auftragssumme ab 5.000 DM 4,5 % der Rechnungsendsumme je Auftragssumme unter 5.000 DM 8 % der Rechnungsendsumme erhält, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 25/03

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 29/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:Treten in einer Eigentumswohnung Feuchtigkeitsschäden auf, als deren Ursache der Eigentümer Mängel des Gemeinschaftseigentums vermutet, erfüllt der Verwalter seine Pflicht, wenn er den Schadensfall der Eigentümerversammlung unterbreitet und ihr vorschlägt, einen Sachverständigen zur Ursachenermittlung einzuschalten. Kann der Sachverständige Mängel am Gemeinschaftseigentum nicht feststellen, scheitert ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter jedenfalls an der fehlenden Kausalität.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 29/03

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 161/03 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:WEG
Leitsatz:1. Auch dann, wenn die Wohnungseigentümer über eine bauliche Veränderung beschließen, die einem Wohnungseigentümer überwiegend oder gar ausschließlich zu Gute kommt, ist dieser grundsätzlich nicht von seinem Stimmrecht ausgeschlossen.

2. Der Einbau eines Treppenlifts stellt im allgemeinen eine bauliche Veränderung dar. Die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer kann entbehrlich sein, wenn die bauordnungsrechtlichen Belange gewahrt sind und die Gebrauchsmöglichkeiten des Treppenhauses für die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. In diesem Rahmen kann es auch hinnehmbar sein, dass für den Einbau des Treppenlifts der vorhandene zweite Handlauf abmontiert werden muss.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 161/03


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