JuraForum.de > Urteile > Bayerisches Oberstes Landesgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2003
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FGG, ZPO, BerHG |
| Leitsatz: | Für die "Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde" gegen die Entscheidung des Landgerichts, durch die Prozesskostenhilfe für eine außerordentliche Beschwerde im Beratungshilfeverfahren versagt wurde, kann weder Beratungshilfe noch Prozesskostenhilfe gewährt werden. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BRH 2/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn für die Klage gegen alle Streitgenossen der besondere Gerichtestand des Erfüllungsortes gegeben ist. 2. Der Erfüllungsort für die Bürgschaftsschuld richtet sich nicht nach dem der Hauptschuld, sondern ist selbstständig zu bestimmen. 3. Der gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts ist auch dann gegeben, wenn kein einheitlicher Erfüllungsort gegeben ist, die Erfüllungsorte aber tatsächlich übereinstimmen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 64/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Zum Nachweis der Ausschließlichkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1Z AR 65/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob die Eignung eines gemäß § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig als Betreuer zu bestellenden Sohnes des Betroffenen für sein Amt alleine deshalb verneint werden kann, weil das Vormundschaftsgericht der Bereitschaftserklärung des Sohnes, Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen, misstraut und der Sohn die Kooperation mit einem weiteren Betreuer ablehnt. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 95/03 | |