( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBayerisches Oberstes LandesgerichtVerkündungsdatum03 / 2003 

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:


BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 90/02 vom 06.03.2003

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Leitsatz:Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 2Z BR 90/02



BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 58/03 vom 06.03.2003

Rechtsgebiete:StVG, StVO, BKatV
Leitsatz:Der Senat hält daran fest, dass es für die Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens nicht darauf ankommen kann, ob nach der (zutreffenden) Einschätzung eines Betroffenen eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (wie BayObLG München, 30. Dezember 1996, 2 ObOWi 940/96, BayObLGSt 1996, 188/191).
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1 ObOWi 58/03

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 9/03 vom 05.03.2003

Rechtsgebiete:StVG
Leitsatz:Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a StVG, der eine Atemalkoholmessung zugrunde liegt, ist der Tatrichter nicht verpflichtet, in den Urteilsgründen, sofern sich keine gegenteiligen Anhaltspunkte ergeben haben, Ausführungen dazu zu machen, dass die Verfahrensbestimmungen für die Messung, insbesondere ein Zeitablauf von 20 Minuten zwischen Trinkende und Messung, eingehalten worden sind (entgegen OLG Hamm, 3. Juni 2001, 2 Ss OWi 316/02, NZV 2002, 414 und OLG Zweibrücken, 27. September 2001, 1 Ss 212/01, DAR 2002, 279).
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 1 ObOWi 9/03


Seite:  1 ... 5 ...  7  8  9  10 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bayoblg/uebersicht-2003-03-10

"Bayerisches Oberstes Landesgericht - Entscheidungen 03 / 2003 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN